Dr. Lingenhöle

Wahlarzt

Als Wahlarzt habe ich keinen Einzelvertrag mit einer Krankenkasse. Das bedeutet, dass ich meine Leistungen nicht direkt mit der Krankenkasse verrechnen kann. (Ausnahme Vorsorgeuntersuchung - diese ist für Sie kostenlos!) Einige Tage nachdem Sie bei mir waren, sende ich Ihnen meine Honorarnote zu. Diese müssen Sie zunächst selbst bezahlen und reichen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse ein. Einen Teil der Kosten erhalten Sie dann rückerstattet. Sollten Sie über eine private Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich verfügen, so übernimmt diese – je nach Vertrag- in der Regel die Kosten zur Gänze.

Hinsichtlich der Ausstellung von Rezepten, Überweisung zu Fachärzten, Röntgen und MRT Untersuchungen, Verordnung von Physiotherapie, Arbeitsunfähigkeitsmeldungen, etc. bin ich den Kassenärzten gleichgestellt. Dies bedeutet für Sie, dass – sofern es sich um eine Leistung Ihrer Krankenkasse handelt – keine weiteren Kosten entstehen. Ausgenommen davon sind Selbstbehalte (z.B. die Rezeptgebühr in der Apotheke).

Sollten Sie Fragen zu den für Sie entstehenden Kosten haben, kontaktieren Sie uns, wir informieren Sie gerne darüber.